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history back‘RL-Italian-Rentals’ (company ‘Langemann Ferienhäuser’)
Buchungsbedingungen (AGB)

Liebe Italienfreunde,
wenn Sie ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung aus dem Katalog von uns, der Firma ‘Langemann Ferienhäuser’, Inhaber Reinhard Langemann, Balanstraße 34, D-81669 München, Telefon-Nr: +49 (0) 89 444 52 133, Telefax-Nr: +49 (0) 89 444 52 134,  nachfolgend LF abgekürzt und die wir unter den Markenbezeichungen ‘RL-Italienurlaub’, bzw. ‘RL-Italien-Rentals’ anbieten, buchen möchten, lesen Sie bitte die nachfolgenden Vertragsbedingungen aufmerksam durch. Diese werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, Inhalt des zwischen LF und Ihnen - nachfolgend Gast genannt - zustande kommenden Vertrages.

1. Vertragsschluss
1.1
Mit dem Buchungswunsch, der schriftlich, per email oder per Telefax übermittelt werden kann, bieten alle bei der Buchung angegebenen Gäste LF den Abschluß des Vertrages auf der Grundlage der Ausschreibung und aller darin enthaltenen Hinweise (u.a. ‚Wichtige Informationen’) sowie auf der Grundlage dieser Buchungsbedingungen verbindlich an.

1.2 Der Vertrag mit allen Gästen kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch LF zustande.

1.3 Weicht die Buchungsbestätigung von LF vom Buchungswunsch ab, liegt ein neues Angebot von LF vor, an das LF 7 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast dies durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Belegung des Objekts annimmt.

1.4 Bei Anfragen nimmt LF auf Wunsch eine für LF verbindliche Reservierung (Option) vor. Diese ist auf maximal 3 Arbeitstage ab dem Tag meiner Reservierungsmitteilung befristet (die genaue Frist wird dem Gast mitgeteilt). Liegt der Buchungswunsch des Gastes LF innerhalb dieser Frist vor, gestaltet sich der Buchungsablauf wie in 1.1 bis 1.2 beschrieben. Bei Eingang außerhalb dieser Frist erlischt die Reservierung ohne weitere Verpflichtungen des Gastes oder von LF.

1.5 Der die Buchung vornehmende Gast haftet für die Verbindlichkeiten der übrigen Gäste wie für seine eigenen, soweit er diese Verpflichtung gegenüber LF durch ausdrückliche und gesondert Erklärung übernommen hat.

2. Rechtsgrundlagen, Leistungsumfang
2.1
Trotz der wirtschaftlichen Vermittlerstellung von LF unterliegen alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und LF dem Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB. LF ist unmittelbarer Vertragspartner des Gastes.

2.2 Die von LF geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung und eventueller ergänzender Hinweise und Vereinbarungen, soweit diese dem Gast bei der Buchung vorlagen.

2.3 Von der Leistungspflicht von LF nicht umfaßt sind, ausgenommen soweit diesbezüglich seitens LF Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten  bestehen und schuldhaft verletzt wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.

3. Anzahlung, Zahlung, Kaution, Nebenkosten
3.1
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Gast einen Sicherungsschein, gemäß § 651 k Abs. 4 BGB. Dieser sichert die Zahlungen des Gastes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.

3.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast), jedoch nicht früher als nach Erhalt des Sicherungsscheines, ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 7 Tagen bei LF eingehend zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

3.3 Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast und dem Belegungsbeginn weniger als 60 Tage liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 3.5 zu bezahlen.

3.4 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übermittelt wurde, spätestens 60 Tage vor Belegungsbeginn auf dem Konto von LF eingehend zu überweisen, da LF entsprechend frühzeitig Zahlungen an die Eigentümer zu leisten hat. Geht die Restzahlung bei LF nicht innerhalb dieser Frist ein, ist LF berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und dem Gast pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 5 dieses Vertrages zu berechnen. Anzahlung und Restzahlung haben so zu erfolgen, dass der Betrag ohne Abzug von Bankspesen und Gebühren (insbesondere bei Auslandsüberweisungen) gutgeschrieben wird. Kreditkartenzahlungen sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit LF möglich.

3.5 Werden Anzahlung und/oder Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen geleistet, so ist LF, soweit sie zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.

3.6 Soweit der Sicherungsschein übergeben und LF zur Leistungserbringung in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

3.7  Bei der Schlüsselübergabe vor Ort ist an den Eigentümer des Objekts eine Kaution zu entrichten.
Die Höhe der Kaution ergibt sich aus der Buchungsbestätigung an den Gast.

4. Rücktritt durch den Kunden
4.1
Der Gast kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Im eigenen Interesse des Gastes und aus Beweissicherungsgründen empfiehlt LF dringend, diesen Rücktritt LF gegenüber schriftlich zu erklären.

4.2 Im Falle des Rücktritts kann LF pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt ist.
Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
b) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tage vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt ab dem 29. Tage vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises.
d) Bei einem Rücktritt am Tag des Belegungsbeginns und bei Nichtanreise 90% des Gesamtpreises

4.3 Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, LF nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die geltend gemachte Pauschale.

4.4 LF behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Gast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten, zu berechnen.

4.5 Bei verspäteter Anreise bzw früherer Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit hierfür keine schuldhafte Pflichtverletzung von LF oder ihren Erfüllungsgehilfen ursächlich geworden ist. Dies gilt auch, falls der Gast unverschuldet, z.B. durch Krankheit, an der Inanspruchnahme der Leistung verhindert sind.

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen !

4.7 Der Gast hat das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Regelung (§ 651 b BGB) Ersatzteilnehmer zu stellen.

4.8 Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss  Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Belegungsdauer vorgenommen (Umbuchung) so erhebt LF, ohne dass ein Rechtsanspruch des Gastes auf die Durchführung der Umbuchung besteht, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 60 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 30 EUR pro Umbuchung. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und bei gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Rücktritt durch LF
5.1
LF oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein Gast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von LF, des Eigentümers oder eines örtlichen Beauftragten von LF nachhaltig stört oder wenn ein Gast sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.  Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.

5.2 Kündigt LF in diesen Fällen, so behält LF den Anspruch auf den Gesamtpreis; LF muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die LF aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.

6. Besondere Pflichten des Kunden
6.1
Das Vertragsobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist LF, unbeschadet ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

6.2 .Die Gäste sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln, und LF, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von LF alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.

6.3 Auch bei Einschluss der Endreinigung im Reisepreis hat der Gast das Objekt in geordnetem und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Bei starker Verschmutzung des Objekts ist LF oder der Vermieter berechtigt, anfallende Reinigungskosten bzw. Mehrkosten vom Gast zu verlangen. Dies gilt bei starker Verschmutzung auch dann, wenn die Endreinigung im Preis inbegriffen ist.

6.4 Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

6.5 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Art und Größe sind anzugeben.

6.6 Tag der Anreise ist Samstag, Ankunft zwischen 15:00 und 19:00 Uhr. Tag der Abreise ist Samstag, Abreise zwischen 7:00 und 10:00 Uhr. LF teilt Abweichungen hiervon in der Buchungsbestätigung oder rechtzeitig vor Belegungsbeginn mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall anzuzeigen, insbesondere für den Fall, daß der Eigentümer oder örtliche Bevollmächtigte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.

7. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Ausschlussfrist
7.1 
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs. 2 BGB ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich LF und dem Eigentümer bzw. örtlichen Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit des Eigentümers bzw. des örtlichen Beauftragten informiert LF in den Reiseunterlagen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

7.2 Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den LF vertraglich einzustehen hat, sind die Gäste berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe von § 651 e BGB zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Fristsetzung voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift des § 651 e Abs. 2 Satz 2 BGB entbehrlich.

7.3  Der Gast ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der von LF geschuldeten Leistungen innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung gegenüber LF geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber LF unter der vorbezeichneten Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht, werden, wenn der Gast ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

8. Haftung, Haftungsbeschränkung
8.1
Die vertragliche Haftung von LF für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Gesamtpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes von LF weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit LF für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Eigentümers als Leistungsträger verantwortlich ist.

8.2 LF haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Objektbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen von LF sind. LF haftet jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Gastes die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von LF ursächlich geworden ist.

9. Verjährung, Abtretungsverbot
9.1
Ansprüche des Gastes nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und LF Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder LF die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9.2 Eine Abtretung jedweder Ansprüche der Gäste im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Vertragsdurchführung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

10. Rechtswahl und Abtretungsverbot
10.1
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und LF findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

10.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen LF im Ausland für die Haftung von LF dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.3 Der Kunde kann LF nur an deren Sitz verklagen.

10.4 Für Klagen von LF gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LF vereinbart.

10.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, 
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und LF anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

© Diese Buchungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004 - 2006

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© Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart 2004-2006
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